10 Punkte:Das denkt der Familienbund der Katholiken über den Koalitionsvertrag!

Wohin geht die politische Reise für Familien? Was steht im Koalitionsvertrag? Der Familienbund der Katholiken hat zehn zentrale Projekte des Koalitionsvertrages analysiert und zeigt, wie die Umsetzung im Sinne der Familien erfolgen sollte.
1. Ausbau der Familienförderung

Die Regierung will „die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld schrittweise verringern“.
Richtig!Die Familienförderung muss gestärkt werden: Das Kindergeld sollte schrittweise auf den Betrag erhöht werden, bei dem die Familienförderung für die einkommensschwächsten Familien genauso hoch ist wie die maximale Wirkung des steuerlichen Kinderfreibetrags. Derzeit liegt dieser Betrag bei 360 Euro. Dafür braucht es auch die regelmäßige, parallele Anhebung von Kinderfreibetrag und Kindergeld. Das Gesetz dazu wurde noch vor der Bundestagswahl mit Wirkung zum 01.01. 2026 verabschiedet.
2. Gerechte Besteuerung von Familien

Die Regierung will „die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken.“
Ein wichtiger Schritt! Familien benötigen steuerliche Entlastung: Dass die Steuerbelastung im unteren Einkommensbereich besonders schnell wächst und der Spitzensteuersatz bereits ab dem 1,5-fachen des Durchschnittseinkommens greift, muss korrigiert werden. Inflationsbedingte Steuererhöhungen durch „kalte Progression“ müssen durch eine automatische Tarifverschiebung dauerhaft vermieden werden. Neben den notwendigen Entlastungen ist ein insgesamt gerechteres Steuersystem erforderlich, u.a. durch eine Verschiebung und Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Fraglich ist, warum die Entlastung kleiner Einkommen auf später verschoben und nicht schon jetzt vorgenommen wird. Auch die realistische Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern bleibt weiter nötig.
3. Unterstützung von Alleinerziehenden

Die Regierung will „Alleinerziehende und deren Kinder besser unterstützen, indem wir das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen.“
Richtig! Das Kindergeld muss bei allen Alleinerziehenden ankommen: Derzeit haben Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen und auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss angewiesen sind, nichts vom Kindergeld, weil das Kindergeld in voller Höhe mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet wird. Hier wäre eine hälftige Anrechnung wie beim Unterhalt richtig, denn das halbe Kindergeld steht jedem Elternteil zu. Viele Alleinerziehende in finanziell schwieriger Lage hätten damit pro Monat 127,50 € mehr.
4. Unterstützung von Familien in der Klimawende

Die Regierung will die „Einnahmen aus der CO2-Bepreisung … an Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft“ zurückgeben: „durch eine spürbare Entlastung beim Strompreis und durch die Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität“. Außerdem möchte sie „unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität auf den Weg bringen.“
Ein guter Ansatz! Familien brauchen Entlastung in der Klimawende: Familien und Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen treffen hohe Verbrauchspreise besonders. Gleichzeitig setzt der CO2-Preis wichtige Anreize für klimaneutrales Verhalten. Es ist wichtig, hier einen sozial gerechten Ausgleich zu schaffen. In erster Linie braucht es für alle den Ausbau einer klimaneutralen, attraktiven und bezahlbaren Infrastruktur vor Ort. Investitionen, etwa in die Verkehrswende und beim Wohnen und Heizen sind dafür zentral. Es bleibt abzuwarten, wie die offene Formulierung umgesetzt wird.
5. Inflationsausgleich beim Elterngeld

Die Regierung plant beim Elterngeld „erhöhte Lohnersatzraten“ und will „den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“.
Richtig! Das Elterngeld muss erhöht und dynamisiert werden: Der Mindestbetrag ist ebenso wie der Höchstbetrag seit der Einführung des Elterngeldes (2007) unverändert und durch die Inflation stark entwertet worden. Angemessen ist eine Erhöhung des Mindestbetrags von 300 auf 500 Euro. Bei der Lohnersatzrate sollte der Einkommensbereich, in dem für Familien mit niedrigen Einkommen höhere Lohnersatzraten gelten, entsprechend der Inflationsentwicklung verschoben werden. Nur eine hinreichende Höhe des Elterngeldes gewährleistet Wahlfreiheit, Zeit für Familie und Geschlechtergerechtigkeit.
6. Mehr Zeit für Familie

Die Regierung will „mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“ durch eine „veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate des Elterngeldes“.
Ja, aber…! Das Elterngeld sollte mehr Zeit für Familie ermöglichen – durch zusätzliche Partnermonate: Knapp 45 Prozent der Väter nehmen inzwischen in der ersten Lebensphase des Kindes Elternzeit. Von der intensivierten Bindung profitiert die Familie auch langfristig. Diese Entwicklung muss gefördert werden, aber unter Beibehaltung der flexibel von beiden Eltern nutzbaren zwölf Monate. Eine Ausweitung der Partnermonate darf nicht zu Lasten der Elternzeit des anderen Elternteils gehen. Auch der Parallelbezug sollte nicht weiter eingeschränkt werden. Partnerschaftlichkeit und Bindung könnten zudem mit der Familienstartzeit zusätzlich unterstützt werden.
7. Unterstützung pflegender Angehöriger

Die Regierung will „prüfen, wie perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann.“
Ja, aber …! Pflegende Angehörige benötigen finanzielle Entlastung: Ohne Angehörigenpflege ist unser Pflegesystem weder zukunftsfähig noch finanzierbar. 86 % aller Pflegebedürftigen werden mindestens teilweise von Angehörigen versorgt (67 % überwiegend). Wer Angehörige selbst pflegt, entlastet die öffentliche Hand und nimmt Einkommensverluste in Kauf. Dafür ist ein finanzieller Ausgleich nötig. Die Prüfung der perspektivischen Einführung eines Familienpflegegeldes reicht deshalb nicht aus. Ein Familienpflegegeld muss so schnell wie möglich kommen.
8. Verlässliche Kindertagesbetreuung

Die Regierung will „verlässliche Kinderbetreuung“ durch „mehr Fachkräfte“. Sie setzt auf eine „duale Ausbildung für Erzieherberufe“ und die „Anwerbung internationaler Fachkräfte für Kitas“.
Die Richtung stimmt! Familien brauchen verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote: Eltern können sich nur dann auf die Kinderbetreuung verlassen, wenn ausreichend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Die im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen reichen aber nicht aus. Es bedarf einer umfassenden Strategie zur Fachkräftegewinnung und einer Prüfung der Gründe für die hohe Fluktuation sowie den Weggang aus dem Beruf. Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Bindung von Fachkräften müssen intensiviert werden. Inwieweit dabei das Anwerben ausländischer Fachkräfte oder eine Teil-Akademisierung des Berufs sinnvoll und notwendig sind, bleibt zu diskutieren.
9. Qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung

Die Regierung will die Qualität der Kindertagesbetreuung steigern und setzt dabei insbesondere auf eine flächendeckende „Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands“ aller Vierjährigen, (ggf. verpflichtende) Sprachförderung und gezielte Unterstützung von „Startchancen-Kitas“ mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Kinder. Zudem will sie für „moderne und gut ausgestattete Räume“ in Kitas „in Neubau, Ausbau, Sanierung und Modernisierung … investieren“.
Ein wichtiges Ziel! Kinder benötigen eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung: Die Bildungs- und Bindungsarbeit muss die ganzheitliche Entwicklung eines jeden Kindes fördern und unterstützen. Notwendig sind kleine Gruppen, qualifiziertes Personal und ein guter Betreuungsschlüssel. Für Kinder aus benachteiligten Familien muss es bessere Bildungs-, Sprach- und Förderangebote geben. Bestehende Nachteile aufgrund sozioökonomischer, kultureller oder geografischer Herkunft gilt es abzubauen. Sprachförderung ist dafür ein wichtiger Schlüssel, muss aber mit anderen Instrumenten verbunden und im Sinne einer offenen Gesellschaft gestaltet werden. Das Ziel müssen bundeseinheitliche Qualitätsstandards und ein dem Bedarf entsprechendes Platzangebot sein.
10. Familiengerechtigkeit in der Rentenversicherung

Die Regierung will „die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten“.
Ja, aber …! Der unverzichtbare Beitrag der Kindererziehung für die umlagefinanzierten Sozialsysteme muss anerkannt werden: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, verdienen denselben Ausgleich für diese wichtige Leistung wie Eltern mit jüngeren Kindern. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind darüber hinaus aber grundlegende Reformen erforderlich: Damit die Rente auch für kommende Generationen finanzierbar bleibt, vor Altersarmut schützt und die Lebensleistung gerecht abbildet. Familien müssen bei den Sozialbeiträgen durch einen Kinderfreibetrag analog zum steuerlichen Kinderfreibetrag entlastet werden.